Sehr geehrte Eltern,
hier finden Sie wichtige aktuelle Informationen zu einzelnen Terminen und Veranstaltungen, zur Internetnutzung der Stadt Münster und die Handyordung der Pleisterschule. Die genauen Informationen erhalten Sie immer im Pleisterschulkurier per Mail.
Seit dem 17.11.2023 hat die Pleisterschule eine Schulpatenschaft mit dem SC Preußen Münster. Einen Bericht dazu finden Sie auf der Homepage des SC Preußen unter der Rubrik Kids & Co.
Schöne Einblicke ins Schulleben finden Sie in der Galerie unter "Schulleben".
1. Allgemeine Hinweise
Wir wünschen allen ein schönes Schuljahr 2025/2026.
2. Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2025/2026
Rosenmontag: 16.07.2026
Dienstag nach Karneval: 17.02.2026
Freitag nach Himmelfahrt: 15.05.2026
3. Schulanmeldung 2025
Informationsabend: 06.10.2025, 19 Uhr
Tag der offenen Tür: 09.10.2025, 17 Uhr
Anmeldung in der Pleisterschule: 03. bis 14.11.2025, bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin
Terminliste für das Schuljahr 2025/26
Schuljahr 2025/2026 |
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November 2025 |
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3. bis 7. |
Sprechtagwoche |
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4. und 5. |
Bücherei |
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3. bis 14. |
Schulanmeldung |
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Dezember 2025 |
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2. und 3. |
Bücherei |
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19. |
8.15 Uhr Gottesdienst |
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Januar 2026 |
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7. |
08.15 Uhr Gottesdienst |
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13. und 14. |
Bücherei |
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Februar 2026 |
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10. |
10 Uhr Stadttheater „Funklerwald“ (alle Klassen) |
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16. |
Ferientag |
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17. |
Ferientag |
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18. |
9.00 Uhr Gottesdienst |
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24. und 25. |
Bücherei |
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26. |
8.15 Uhr Ganztagskonferenz |
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März 2026 |
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24. und 25. |
Bücherei |
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27. |
8.15 Uhr Gottesdienst |
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April 2026 |
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13. |
8.15 Uhr Ganztagskonferenz nach den Osterferien, keine Betreuung OGS und BmB |
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20. bis 24. |
Sprechtagwoche |
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21. und 22. |
Bücherei |
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22.4. bis 8.5. |
VERA Klassen 3 |
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Mai 2026 |
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| 6. |
Schul-Zahnuntersuchung Klassen 2 und 4 |
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15. |
Ferientag |
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19. und 20. |
Bücherei |
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Juni 2026 |
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1. bis 5. |
Projektwoche evtl. |
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8.6. – 10.7.2026 |
jeden Dienstag Judo Klassen 3a und 3b |
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16. und 17. |
Bücherei |
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26. |
Jugendverkehrsschule Klassen 3 |
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29. |
Jugendverkehrsschule Klassen 4 |
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Juli 2026 |
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11. |
9.30 Uhr Abschlussgottesdienst Klassen 4 |
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13. |
Radfahrtraining mit der Polizei und Eltern 4a am Vormittag |
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14. |
Radfahrtraining mit der Polizei und Eltern 4b am Vormittag |
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17. |
8.15 Uhr Gottesdienst zum Abschluss, Sommersingen, Abschied Kl. 4 |
Herzliche Grüße
Thomas Starke, Schulleiter
Informationen zum Umgang mit dem Internet an den städtischen Grundschulen
1. Informationen für den Internetzugang
Die Stadt Münster hat in den städtischen Grundschulen WLANs eingerichtet. Damit hat Ihre Tochter/Ihr Sohn mit Hilfe der schulischen Endgeräte einen Internetzugang. Möglich ist der Zugang außerdem über wenige kabelgebundene Endgeräte, die einen direkten Internetzugang haben.
Mit diesen Informationen und Empfehlungen informiere ich über die Nutzungsmöglichkeit und die Nutzungsregeln. Es geht dabei nicht um die inhaltliche Ausgestaltung. Die wird durch die Schule festgelegt.
Diese Informationen richten sich an Eltern und Erziehungsberechtigte. Ich bitte Sie, diese Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und auch mit Ihrem Kind zu besprechen. Denn wenn die Regeln eingehalten werden, dann können WLAN und Internetzugang problemlos genutzt und betrieben werden.
2. Verfügbarkeit und Verschlüsselung des Internetzugangs
Die Schule hat die Möglichkeit, Jugendschutzmaßnahmen zu ergreifen und den Zugriff auf Inhalte zu filtern. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nicht.
Die Datenübertragung erfolgt ohne Verschlüsselung
3. Verantwortung
Schülerinnen und Schüler können Inhalte aus dem Internet abrufen, dort einstellen oder verbreiten. An dieser Stelle ist es wichtig, dass sie sich mit den Chancen aber auch den Risiken der Internetnutzung vertraut machen und darüber aufgeklärt werden. Dann sollte ein verantwortlicher Umgang mit dem Internet möglich sein.
Die Stadt Münster als Betreiberin des WLANs ist für die aufgerufenen Inhalte und die Internetnutzung nicht verantwortlich.
4. Pflichten der Schülerinnen und Schüler
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Internetnutzung durch Gesetze geregelt. Für die Nutzung in den Grundschulen bedeutet das:
Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht erlaubt,
- bei der Nutzung des WLANs Straftaten zu begehen und / oder vorzubereiten,
- durch Vervielfältigen und öffentlich zugänglich Machen gegen Urheberrecht zu verstoßen,
- Informationen zu verbreiten,
o die gem. §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, und / oder
o die im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, und / oder
o die im Sinne der §§ 184 b ff StGB geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und / oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,
- Pornographie zugänglich zu machen und zu erwerben,
- kinderpornographische Schriften abzurufen,
- zu Straftaten anzuleiten oder
- Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen,
- unaufgefordert Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu versenden.
Grundsätzlich gilt auch hier:
Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler in diesem Feld aufgeklärt werden und sich der Risiken und Gefahren bewusst werden. Dann wird ein problemloser Umgang mit der Internetznutzung möglich sein.
5. Datenschutz und Datensicherheit
Die Stadt Münster ist nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG (Telekommunikationsgesetz) Betreiberin des WLAN und hat daher die folgenden Verpflichtungen:
Die Verkehrsdaten (z.B. IP-Adresse und Mac-Adresse des eingeloggten Gerätes, Benutzername, Nutzungszeit und –dauer sowie die URL-Einlogdaten) werden durch die Stadt Münster erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Fristen zum Löschen der Daten werden eingehalten.
Strafverfolgungsbehörden werden die Daten entsprechend den Regelungen des TKG übermittelt.
Darüber hinaus behält sich die Stadt Münster vor, Daten zu statistischen Zwecken auszuwerten.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter
6. Sonstiges
Die Stadt Münster wird diese Informationen bei Bedarf aktualisieren. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Homepage der Schule wie auch des Amtes für Schule und Weiterbildung veröffentlicht.
Die Zustimmungserklärungen zur WLAN-Nutzungsordnung, die Eltern zu Beginn des Schuljahres 2020/21 erteilt haben, verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Münster, 08.03.2021
i.V.
gez.
Thomas Paal,Stadtdirektor
Handy- und Smartwatchordnung für die Pleisterschule
Vorlage:
Handlungsempfehlungen zu Smartphones und Smartwatches an Schulen (MSB 03-2025)
(Beschlossen durch die Schulkonferenz am 01.10.2025)
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.
Während des Unterrichts müssen private digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein; sie müssen in der Tasche aufbewahrt werden.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung untersagt.
2.2. Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
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Verstoß |
Maßnahme |
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Erstmalige Missachtung der Regeln |
In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft |
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Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung |
In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Geräts (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) |
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Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) |
In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit der Abholung durch Eltern und Elterngespräch |
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Nutzung in Prüfungssituationen |
Wertung als Täuschungsversuch |
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Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlich-ende oder jugendgefährdende Inhalte) |
Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 6.10.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.